getroffen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
, Hautfarbe, Nationalität oder Behinderungen und in voller Übereinstimmung mit allen gültigen Gesetzen getroffen. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
, Hautfarbe, Nationalität oder Behinderungen und in voller Übereinstimmung mit allen gültigen Gesetzen getroffen. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
Gesetzen getroffen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
Arbeitszeit (Vollzeit 40h/Woche oder in Teilzeit 30h/ Woche) - krisensicherer Job mit diversen Benefits - bis zu 30 Tage Erholungsurlaub (je nach Betriebszugehörigkeit) - Urlaubs- und Weihnachtsgeld
sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 8, je nach persönlicher
sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 8, je nach persönlicher
Arbeitsverhältnis Zuschläge für Überstunden bis zu 30 Tage Urlaub (je nach Betriebszugehörigkeit) inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld Job in Teilzeit oder Vollzeit Mitarbeitervorteilsprogramm (wie z. B. Vergünstigungen