auch in Teilzeit möglich.
Gesetzen getroffen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
erfolgt im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet zunächst auf 2 Jahre. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz
. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet zunächst auf 2 Jahre. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt
im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet zunächst auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit
im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet zunächst auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit