und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
. Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet zunächst auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit
im Beschäftigtenverhältnis. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und befristet zunächst auf 3 Jahre. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit